Wer bekommt die Jagdpacht?

Ein Eigentümer unseres Jagdrevieres ist verstorben. Er hat seine Flächen an die Kinder seiner Neffen und Nichten vererbt. Das jüngste Kind ist zehn Jahre alt. Das Nießbrauchrecht für die­se Fläche hat einer der Neffen, der selbst aber keine Kinder und die Fläche verpachtet hat. An wen müssen wir nun die Jagdpacht zahlen? An die Erben oder an den Nießbrauchsberechtigten?

Aus der Fragestellung geht nicht hervor, ob die Fläche Teil eines Eigenjagdbezirkes oder eines Gemeinschaftsjagdbezirkes ist. Dieser Umstand kann für die Beantwortung der hier gestellten Frage jedoch von Belang sein. Der Reinertrag aus der Jagdnutzung steht grundsätzlich dem Inhaber des Jagdrechtes an dem jeweiligen Grundstück zu. Jagdrechtsinhaber ist der Grundstückseigentümer und nicht der Erbbauberechtigte oder der Nießbrauchsberechtigte.

Bei Eigenjagdbezirken regelt allerdings § 7 Abs. 4 Bundesjagdgesetz, dass das Jagdausübungsrecht beim Nutznießer liegt, falls diesem die Nutzung des gesamten Eigenjagdbezirkes zusteht. Ist das Grundstück also Teil eines Eigenjagdbezirkes und erstreckt sich das Nießbrauchsrecht des Neffen auf...