Wenn Wildschaden nicht bezahlt wird

Wenn ein ordnungsgemäß gemeldeter und von einem amtlichen Schätzer festgestellter Wildschaden trotz wiederholter Mahnung vom Jagdpächter nach einem Jahr nicht bezahlt ist, was kann getan werden? Muss der Jagdgenosse sich an den Jagdpächter halten oder kann er das Geld von der Jagdgenossenschaft einfordern?

Ist der Jagdpächter zum Ersatz des Wildschadens vertraglich verpflichtet, so hängt die Frage seiner wirksamen Inanspruchnahme davon ab, ob sich die Parteien im Vorverfahren gütlich geeinigt haben. Hat ein von der Gemeinde anberaumter Gütetermin stattgefunden, in dem eine Einigung über die Höhe des Wildschadens erzielt wurde, und ist eine Niederschrift aufgenommen worden, die von allen Beteiligten, also auch vom Jagdpächter, unterschrieben wurde, so ist dem geschädigten Jagdgenossen eine vollstreckbare Ausfertigung der Niederschrift durch das zuständige...