Wenn der Wildschadenersatz „gedeckelt“ ist ...

Leserfrage: Welche Kosten können wir beim Wildschaden ansetzen, wenn er laut Pachtvertrag auf 500 € gedeckelt ist?

Wochenblatt-Leser Stefan W. in B. fragt: Wir haben 2019 und 2020 zwei Grünlandflächen (1 bzw. 2 ha groß) von Mitte April bis Mitte September mittels Elektrozaun gegen Schwarzwild eingezäunt. Die Flächen liegen im Rotwildrevier mit einem jährlichen Abschuss von 20 bis 30 Stück. Der Wildschadenersatz ist auf 500 € gedeckelt. 2020 hat uns die Jagdgenossenschaft das Material erstattet; im Jagdpachtvertrag steht dazu nichts. Welche Kosten können wir für die Einzäunung, Kontrolle, Instandhaltung, Batteriewechsel usw. ansetzen?

Jürgen Reh, Rechtsanwalt beim Verband für Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Westfalen-Lippe, weiß Rat: Während § 29 I Bundesjagdgesetz dem Geschädigten einen Anspruch auf Wildschadensersatz gibt, wenn Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasane Schäden am Grundstück oder dem Aufwuchs anrichten, hat der Gesetzgeber aber keine Regelungen getroffen, wonach land- oder forstwirtschaftliche Bewirtschafter auch Ersatz für solche Kosten bekommen, die ihnen bei der Umsetzung von Wildschadensverhütungsmaßnahmen entstehen.

Im Jagdpachtvertrag regeln

Ein...