Weniger Jagdpacht zahlen?

Wir haben eine Jagd bis Ende März 2016 gepachtet. Gern möchten wir den Vertrag im Vorfeld verlängern. Können wir dabei den Pachtzins für die neue Periode mindern? In den letzten Jahren sind die Wildstrecken schlechter geworden. Zudem möchten wir weniger Pacht zahlen, falls das Land NRW die jagdbaren Wildarten im neuen Jagdgesetz einschränkt. Geht das?

Wenn Sie für die zukünftige Pachtperiode eine neue Vereinbarung zur Pachthöhe treffen wollen, handelt es sich nicht um eine Pachtzinsminderung. Sie kommt in Betracht, wenn der Jagdpächter während des laufenden Jagdpachtvertrags etwa auf vertragliche Leistungsstörungen reagieren will. Der Jagdpächter darf dann unter Umständen die Pacht mindern.

Für die kommende Jagdperiode geht es indessen um die Verhandlung über die Höhe des Pachtzinses. Dabei darf der Bewerber natürlich auf eine aus seiner Sicht festzustellende Verschlechterung der Wildstrecken hinweisen und...