Weniger Jagdpacht?

Ich bin Mitglied einer gemeinschaftlichen Jagdgenossenschaft mit sechs Jagdbezirken. In jedem Jagdbezirk gilt pro Hektar ein anderer Pachtpreis (Jagdpacht). Im Jagdbezirk, in dem meine Flächen liegen, soll neben einer Straße, die durch diesen Jagdbezirk führt, beidseitig ein Streifen von ca. 200 m mit der Hälfte der Jagdpacht des übrigen Jagdbezirks verpachtet werden (gemäß Beschluss der Genossenschaftsversammlung). Meine Flächen befinden sich fast ausschließlich rechts und links der Straße. Was kann ich unternehmen, um für diesen Streifen entlang der Straße den gleichen Pachtpreis wie für die übrigen Flächen innerhalb des Jagd­bezirks zu bekommen?

Jagdgenossen müssen bei der Auszahlung des Jagdgeldes gleich behandelt werden. Kein Jagdgenosse muss es sich gefallen lassen, nur deshalb einen geringeren Jagdgeldbetrag ausgezahlt zu bekommen, weil seine Fläche angeblich oder sogar tatsächlich einen geringeren Wert für die Jagdausübung hat. Alle Pachterträge, die der Jagdgenossenschaft zufließen, sind nach Abzug der Kosten gleichmäßig dem jeweiligen Flächen­anteil des Jagdgenossen entsprechend auszukehren.

Dies bedeutet für Ihren Fall, dass nicht nach Jagdbezirken unterteilt jeweils unterschiedlich hohe Auszahlungen erfolgen dürfen. Aus...