Weniger Jagdgeld?

Im Außenbereich besitze ich eine 1,5 ha große Fläche, für die bisher Jagdgeld gezahlt wurde. Jetzt habe ich da­rauf eine Halle von 818 m2 gebaut und eine Zufahrt angelegt. Wird mir jetzt bei der Jagdgeldberechnung die Fläche der Halle und der Zufahrt von der Gesamtfläche abgezogen? Wie wird gerechnet?

Gebäude, die zum Aufenthalt von Menschen dienen, und Gebäude, die mit solchen Gebäuden räumlich zusammenhängen, sind sogenannte befriedete Bezirke.

Dies ergibt sich aus § 4 Landesjagdgesetz (LJG) NRW, der noch einen weitergehenden Katalog von sogenannten befriedeten Flächen enthält. Mit befriedeten Flächen gehört man der Jagdgenossenschaft nicht an.

Deshalb gibt es für befriedete...