Welcher Weg ins Revier ist erlaubt?

Ich besitze eine Eigenjagd mit viel Holzbestand und einer langen Grenze. Zur Jagd führen mehrere Wege, teils geschottert, die der Gemeinde oder auch Privatleuten gehören. Sie befinden sich also in einer Genossenschaftsjagd. Welche Wege darf ich befahren bzw. begehen? Muss die mitgeführte Waffe immer im Futteral sein?

Um das eigene Revier zu erreichen, dürfen Jäger grundsätzlich zum allgemeinen Gebrauch bestimmte Wege im Nachbarrevier betreten und befahren. Dies gilt auch dann, wenn der Weg zwar nicht für den allgemeinen Gebrauch bestimmt, aber zumindest für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr freigegeben ist. Denn nach der Rechtsprechung erfasst die Freigabe eines Weges für die Land- und Forstwirtschaft auch die Jagdausübung. Handelt es sich hingegen bei den im fremden Revier gelegenen Wegen um Privatwege, so ist deren Befahren grundsätzlich nicht erlaubt. Ebenso verbietet sich dann „zur Jagd ausgerüstet“, solche Privatwege im Nachbarrevier zu belaufen, um das eigene Revier zu erreichen. Ausnahmsweise ist die Betretung und Befahrung von im Nachbarrevier gelegenen Wegen zulässig,...