Um Ihre Eigentümerstellung und damit Ihre Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft zu dokumentieren, sollten Sie dem Jagdvorstand eine Ablichtung des aktuellen Grundbuchauszuges übersenden. Spätestens dann muss der Jagdvorstand das Jagdkataster entsprechend ändern.
Als Jagdgenosse haben Sie Anspruch auf Einsichtnahme in alle relevanten Geschäftsvorgänge der Jagdgenossenschaft. Dazu gehört neben dem Jagdkataster vor allem der aktuelle Jagdpachtvertrag. Auch die Möglichkeit, von wichtigen Urkunden Kopien anfertigen zu können, muss Ihnen vom Jagdvorstand eingeräumt werden.
Sofern der flächenanteilige Reinertrag aus der Jagdnutzung für die zurückliegenden beiden Jagdjahre noch an den früheren Grundstückseigentümer ausgezahlt wurde, könnten Sie von diesem eine entsprechende Erstattung verlangen. Ansonsten können Sie den Ihnen zustehenden Anteil noch von der Jagdgenossenschaft einfordern, denn der Anspruch ist noch nicht verjährt.