Wann verjährt Anspruch auf Jagdgeldauszahlung?

Bei der Auszahlung des Jagdgelds kommt es immer wieder vor, dass dieses nicht überwiesen werden kann oder zurücküberwiesen wird, da Jagdgenossen umgezogen sind, die Bank gewechselt haben oder verstorben sind. Nach wie vielen Jahren verjähren die Ansprüche? Wäre es legitim, in diesen Fällen eine Bearbeitungsgebühr zu erheben?

Der Auszahlungsanspruch des Jagdgeldes unterliegt der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Eine kurze Monatsfrist gilt bei Beschlüssen über die „anderweitige Verwendung“, wenn der Beschluss dazu entsprechend den Formvorgaben der Satzung bekannt gemacht wurde....