Wann endet das Recht auf Eigenjagd?

Wenn ein Eigenjagdbesitzer wesentliche Flächen verkauft, sodass deutlich weniger als 75 ha verbleiben, wann endet dann das Recht auf die Eigenjagd? Und wird die Gemeinde in der Folge von sich aus aktiv? Die Pachtzeit der angrenzenden Reviere endet erst 2023. Habe ich als Vorstandsmitglied das Recht zu erfahren, wer der neue Flächeneigentümer ist?

Im Bundesjagdgesetz ist der Eigenjagdbezirk definiert. Darum handelt es sich, wenn sich zusammenhängende Grundflächen mit einer land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Fläche von mindestens 75 ha im Eigentum ein und derselben Person oder Personengemeinschaft befinden. Dies gilt uneingeschränkt für NRW. Für einzelne Bundesländer können sich hinsichtlich der Größe und Landesregion Abweichungen nach dem jeweiligen Landesjagdgesetz ergeben.

Ein Eigenjagdbezirk verliert aufgrund der klaren Definition automatisch seine Selbstständigkeit, wenn Flächenverkäufe dazu führen, dass die Mindestgröße unterschritten wird. Entscheidend ist dabei nicht der Zeitpunkt des Veräußerungsgeschäfts, sondern der Zeitpunkt des...