Waffenbesitz ist in Deutschland an ein Bedürfnis hierzu gekoppelt; insbesondere der Schießsport und die Jagd sind als solche Bedürfnisse exemplarisch zu nennen. Der Jäger weist sein waffenrechtliches Bedürfnis durch die bestandene Jägerprüfung und den gelösten Jahresjagdschein nach. Bestehen Zweifel am Fortbestehen des Bedürfnisses, kann die Behörde entsprechende Nachweise verlangen. Gehen Sie seit geraumer Zeit nicht mehr der Jagd nach und lösen keinen Jagdschein mehr, kann die Behörde Sie anhören, ob Ihr jagdliches Bedürfnis weiterhin besteht und gegebenenfalls Nachweise hierüber verlangen.
Lösen Sie auch weiterhin keinen Jagdschein oder bestreiten Sie das Fortbestehen des jagdlichen Bedürfnisses, kann die Behörde ein Verfahren auf Widerruf der waffenrechtlichen Besitzerlaubnisse einleiten. Solange jedoch der Jahresjagdschein weiter gelöst wird, kann das Fortbestehen des jagdlichen Bedürfnisses zum Waffenbesitz weiter nachgewiesen werden.