Vogelkot im Freibad

Zu den Flächen unserer Jagdgenossenschaft gehört das eingezäunte Gelände eines Freibades. Als regelmäßiger Freibadbesucher sehe ich, wie Krähen und Elstern regelmäßig ihre Hinterlassenschaften ins Wasser fallen lassen. Dürften diese Tiere im Freibadbereich gefangen werden? Bedarf es einer Erlaubnis, und wenn ja, wo müssen wir sie beantragen?

Krähen und Elstern dürfen auf dem eingezäunten Gelände eines Freibades grundsätzlich nicht gefangen werden. Auch dem Jagdausübungsberechtigten eines gemeinschaftlichen Jagdbezirkes ist dieses untersagt.

Bei den hier beschriebenen Flächen handelt es sich um einen befriedeten Bezirk im Sinne von § 6 Bundesjagdgesetz, auf welchen die Jagd grundsätzlich ruht. Zwar ist es möglich, dass auf diesen Flächen den Grundstückseigentümern oder Nutzungsberechtigten eine beschränkte Jagdausübung ausnahmsweise gestattet wird. Dies ist allerdings nur in den Grenzen einer „erwiesenen Notwendigkeit“ und für den besonderen Schutz dieser Flächen möglich.

Fraglich ist, ob eine beschränkte Jagdausübung auf den Freibadflächen erwiesen notwendig ist. Dass...