Verzug bei der Jagdgeldauszahlung

Ich bin Jagdgenosse eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks. Seit Jahren gibt es Probleme mit verspäteten Jagdgeldauszahlungen. So ist das Jagdgeld für 2012/13 auch nach Ablauf des Jagdjahres am 1. April 2013 noch nicht eingegangen. Eine schriftliche Erinnerung des Jagdvorstehers blieb ohne jede Reaktion. Versammlungen finden nur unregelmäßig statt. Welche Möglichkeiten gibt es, den Jagdvorstand zur Auszahlung des Jagdgeldes zu veranlassen?

Grundlage für die Auszahlung des Jagdgeldes an die Jagdgenossen ist ein entsprechender Auszahlungsbeschluss, den die Genossenschaftsversammlung trifft. In aller Regel erfolgt der Auszahlungsbeschluss bei der jährlichen Genossenschaftsversammlung.

Einen festen Termin, zu dem die Auszahlung erfolgen soll, geben die Genossenschaftssatzungen nicht vor. Die Auszahlung des Jagdgeldes muss daher auch nicht binnen einer festen Frist nach Erhalt des Pachtzinses für ein Jagdjahr erfolgen. Beschlüsse...