Verunfalltes Wild selber töten?

Mit meinem Pkw hatte ich kürzlich einen Wildunfall, dabei blieb ein Reh schwer verletzt am Straßenrand liegen. Mir ist klar, dass ich grundsätzlich den Jagdpächter verständigen muss. Das kann von Fall zu Fall jedoch länger dauern. Was hätte ich tun können, um das Leiden des Tieres zu beenden? Gibt es dabei einen Unterschied zwischen Jagdscheininhaber und Personen ohne Jagdschein?

Wer ein Fahrzeug führt und damit Schalenwild verletzt oder getötet hat, ist verpflichtet, dies unverzüglich bei der Polizeidienststelle anzuzeigen. Für jeden Jagdbezirk haben die Jagdausübungsberechtigten der zustän­digen Polizeidienststelle mindestens eine zur Jagd befugte Person zu benennen. Die benannte Person hat bei Wildunfällen Benachrichtigungen entgegenzunehmen und die Pflichten der jagdausübungsberechtigten Person wahrzunehmen.

Um schwerkrankes verunfalltes Wild vor vermeidbaren Leiden oder Schäden zu bewahren, dürfen...