Versammlung nur für Jagdgenossen?

Kürzlich fand die General­versammlung unserer Jagdgenossenschaft mit Neuverpachtung statt. Ich bin jetzt Altenteiler, habe aber meinen Sohn zur Versammlung begleitet – musste dann aber sofort wieder gehen, weil ich ja kein Grundbesitzer mehr sei. Dass ich kein Stimmrecht habe und für die Abstimmung aus dem Raum muss, ist mir sehr wohl klar. Dass ich aber nicht an der Versammlung teilnehmen darf, kann ich nicht nachvollziehen. Mich würde interessieren, wie die Rechtslage in solchen Fällen ist?

In NRW gilt der Grundsatz der Öffentlichkeit für die Genossenschaftsversammlung. Dies ergibt sich aus § 9 der Rahmensatzung für Jagdgenossenschaften. Auch wenn die Rahmensatzung keine Bindewirkung für die einzelnen Genossenschaftssatzungen hat, so haben sich die Satzungen praktisch...