Verbotene Fallen bei der Jagd

Wir haben eine Gemeinschaftsjagd zu dritt gepachtet und zusätzlich drei Begehungsscheine ausgestellt. Jetzt mussten wir feststellen, dass einer der Begehungsscheinin­haber nicht waidmännisch jagt, das heißt, er stellt nicht mehr erlaubte Fallen auf. Kann dies für mich als Beamter berufliche Konsequenzen haben, falls dieser Jäger beim Fallenstellen erwischt wird? Wir haben ihm dies mündlich untersagt.

Wir gehen davon aus, dass das Vertrauensverhältnis zum Inhaber des Begehungsscheins bereits gestört ist. Deshalb sollten sich die drei Jagdpächter ernsthaft die Frage stellen, ob es nicht besser wäre, die erteilte Jagderlaubnis zu widerrufen. Dies können jedoch nur sämtliche Mitpächter gemeinschaftlich tun.

Sofern Sie dem...