Urlaubsvertretung für Wildschadenserfassung?

Ich besitze eine etwa 2,5 ha große Ackerfläche. Während meines Urlaubs erhielt mein Mann die Info, dass es dort im Mais zu Wildschaden gekommen sei. Mein Mann nahm daraufhin unverzüglich Kontakt mit dem Jagdpächter auf. Als ich neun Tage später zurück war, habe ich den Schaden angeschaut und tags darauf beim Ordnungsamt gemeldet. Nun sagt der Jagdpächter, ich hätte die Meldefrist versäumt. Bin ich verpflichtet, im Urlaub einen Vertreter zu bestellen?

Ihr Mann hat sich umgehend um die Wildschadensangelegenheit gekümmert und hat Kontakt mit dem Jagdpächter aufgenommen. Leider wurde aber versäumt, den Schaden rechtzeitig, also binnen der Frist von einer Woche, beim Ordnungsamt zu melden. Zwar ist richtig, dass diese Frist erst ab Kenntnis des Geschädigten zu laufen beginnt. Unter den zuvor genannten Umständen spricht jedoch einiges dafür, Ihren Mann als „Wissensvertreter“ nach § 166 Bürgerliches Gesetzbuch zu betrachten. Weil dann die richtige Meldung erst elf Tage später erfolgt ist – gerechnet von dem Zeitpunkt an, von dem an Ihr Mann...