Unterjagdpachtvertrag fristlos gekündigt

Leserfrage: Wie sollte ich mich verhalten, wenn der Unterjagdpachtvertrag fristlos gekündigt wurde?

Wochenblatt-Leser Josef K. in G. fragt: Der Hauptpächter hat den laufenden Pachtvertrag für mein Revier fristlos gekündigt. Dagegen habe ich eine Feststellungsklage eingereicht. Kann ich den Jagdpächter schriftlich benachrichtigen, dass ich zunächst bereit bin, die bald fällige Pacht zu zahlen, die Zahlung jedoch bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung zurückstelle? Darf ich bis zur Gerichtsentscheidung weiter jagen?

Rechtsanwalt Hans-Jürgen Thies vom VJE gibt Auskunft: Sofern es sich bei der schrift­lichen Vereinbarung, die Sie mit dem Jagdpächter geschlossen haben, um einen...