Es ist nicht erlaubt, die Trichinenproben bei den Veterinärbehörden in den Nachbarkreisen abzugeben. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Trichinenproben von Wildschweinen in dem Kreis zu untersuchen sind, wo das Wild erlegt wurde oder wo der Jäger wohnt, der die Probe abgibt. Das teilte uns ein Mitarbeiter eines Veterinäramtes mit. Wenn Sie das Wildbret verkaufen, muss die Metzgerei in ihrem eigenen Heimatkreis die Beprobung durchführen lassen.
Zu den Unterschieden bei den Gebühren der Trichinenbeschau kommt es, weil sich diese Untersuchungen beim Veterinäramt finanziell selbst tragen müssen, so der Mitarbeiter. In Kreisen, in denen viele Untersuchungen durchgeführt werden, beispielsweise in denen ein großer Schweineschlachthof liegt, sind die Kosten für die Jäger geringer als in Kreisen, wo nur wenige Proben vorliegen.