Treibjagd anmelden?

Vergangene Woche fand bei uns eine Treibjagd statt, über die man uns leider nicht informiert hatte. Unser Hund ist aufgrund der Schüsse in Panik geraten und Richtung Bundesstraße gerannt. Nach langem Suchen fanden wir ihn wieder. Auch die Rinder auf der Wiese, neben der die Jäger über ein Feld zogen, waren nervös. Hätte man uns über die Treibjagd informieren müssen? Wer trägt die Kosten, wenn unser Hund oder die Rinder einen Unfall verur­sacht hätten? Der Jagdleiter meinte, dass lediglich Pferdehalter informiert werden.

Wer die Jagd ausübt, muss auf die berechtigten Interessen der Landwirte Rücksicht nehmen. Dies gilt nicht nur hinsichtlich der Vermeidung von Grundstücksschäden. Auch Schäden an sons-tigen Rechtsgütern, etwa an Weidetieren, müssen vermieden werden. Je nach den Umständen des Einzelfalles kann hieraus eine Verkehrssicherungspflicht für den Jäger erwachsen, die auch eine vorherige Ankündigung einer Gesellschaftsjagd erforderlich macht. Ist beispielsweise absehbar, dass eine größere Jagdgesellschaft mit einer Mehrzahl von Hunden in unmittelbarer Nähe von Weidetierhaltung,...