Tochter vertreten?

Bei der nächsten Jagdgenossenschaftsversammlung soll ich meine Tochter vertreten. Was muss in der dafür notwendigen Vollmacht stehen? Kann man vermerken, dass diese bis auf Widerruf Gültigkeit hat?

Jagdgenossen können sich in der Genossenschaftsversammlung durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. In den Genossenschaftssatzungen ist regelmäßig nicht näher festgelegt, wie die Vollmachterteilung auszusehen hat. Lediglich für den Fall einer Gemeinschaft von Miteigentümern oder bei sogenannten Gesamthandeigentümern schreibt die Rahmensatzung für Jagdgenossenschaften vor, dass von diesen Personenmehrheiten ein Vertreter durch eine...