Terminbekanntgabe für Jagdgenossen

Unsere Flächen liegen in zwei Jagdbezirken. In dem Bezirk, in dem sich auch unsere Hofstelle befindet, beziehen wir eine Tageszeitung, in der die Versammlungstermine der Jagdgenossenschaft veröffentlicht werden. Der andere Jagdbezirk befindet sich in einer anderen Region. Die dort erscheinende Tageszeitung haben wir nicht, sodass wir von den dort veröffentlichten Terminen keine Kenntnis haben. Die Jagdgenossenschaft hat aber wohl beschlossen, dass sie ihre Termine nur in der Tageszeitung veröffentlicht. Kann die Versammlung so etwas beschließen?

Wie Bekanntmachungen gegenüber auswärtigen Jagdgenossen erfolgen müssen, kann von Genossenschaft zu Genossenschaft unterschiedlich geregelt sein. Die Antwort für den Einzelfall ergibt sich aus der jeweiligen Genossenschaftssatzung. Dort kann zum Beispiel geregelt sein,...