Tagesordnung so korrekt?

Ende März findet bei uns die Jagdversammlung statt. Auf der Einladung fehlt der Tagesordnungspunkt „Anträge zur Tagesordnung“. Dürfen die Mitglieder auf der Versammlung demnach keine Anträge mehr stellen? Wie muss die Versammlung abstimmen, wenn zwei Bewerber das Jagdrevier pachten wollen?

Anträge zur Tagesordnung können von Jagdgenossen auch noch während der Genossenschaftsversammlung gestellt werden. Allerdings ist immer die Warn- und Hinweisfunktion einer Einladung zu beachten. So können zu bestimmten Angelegenheiten auch dann keine wirksamen Beschlüsse getroffen werden, wenn diese erst in der Genossenschaftsversammlung zum Gegenstand einer Beschlussfassung gemacht werden sollen. Dies gilt etwa für die Art der Jagdnutzung, die Verpachtung und die Änderung oder Verlängerung von Pachtver­trägen.
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