Sturz vom Hochsitz?

Unsere Jagdgenossenschaft verwaltet vier Jagdbezirke, die an jeweils zwei Jäger verpachtet sind. Die Jagdpächter haben acht Kollegen mit Begehungsscheinen ausgestattet, die in den Revieren aushelfen, etwa Hochsitze bauen und reparieren. Wer haftet, wenn ein Jäger oder Begehungsscheininhaber von einem maroden Hochsitz stürzt?

Für Schäden, die durch das Besteigen bzw. Benutzen defekter Hochsitze entstehen, haftet ausschließlich der Jagdpächter. Die Haftung ergibt sich aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht. Danach muss derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft, notwendige und zumutbare Sicherungsmaßnahmen treffen, um andere vor Schäden zu bewahren.

Das bleibt auch so, wenn ein Dritter die Gefahrenquelle Hochsitz schafft....