Straßenabsicherung bei der Treibjagd

Bei unserer Treibjagd vor ein paar Tagen lief Schwarzwild über eine Bundesstraße. Gott sei Dank ist nichts passiert. Welche Vorkehrungen müssen bei einer Jagd getroffen werden? Wie kann man sich absichern, wenn es zu einem Unfall kommt?

Werden Treib- oder Drückjagden in Straßennähe durchgeführt, trifft den Jagdveranstalter die Pflicht, die Jagd so durchzuführen, dass hochgescheuchtes Wild möglichst nicht in Richtung Straße flieht. Da derartige Fluchtbewegungen des Wildes jedoch nicht gänzlich zu verhindern sind, muss auch der Straßenverkehr im fraglichen Streckenabschnitt auf das Jagdgeschehen und die Gefahr überwechselnden Wildes deutlich hingewiesen werden.

Welche konkreten Sicherungsvorkehrungen ein Jagdveranstalter zu treffen hat, hängt wesentlich von den örtlichen Gegebenheiten, insbesondere von der Entfernung zur nächstgelegenen Straße, von der dort herrschenden Verkehrsfrequenz und von den im Treiben zu erwartenden Wildarten ab.

Treib- und Drückjagden in unmittelbarer Autobahnnähe sollten aus Sicherheitsgründen gänzlich unterbleiben, wenn die Autobahn nicht durch einen Wildschutzzaun gesichert...