Storchennest im Revier

In unserem Jagdrevier, städtische Flächen (Ausgleichsflächen), will der NABU einen Storchenhorst aufstellen. Informiert hat man uns nicht, wir haben es nur gehört. Was kommt da jetzt auf uns zu? Wahrscheinlich müssen wir, wenn der Horst angenommen wird, mit Menschenmengen rechnen, die zum Horst pilgern. Müssen wir das so hinnehmen und vor allem, können wir die Jagd dann überhaupt noch ausüben?

Die Anlage einer Nisthilfe durch eine Naturschutzorganisation stellt noch keine unmittelbare Beeinträchtigung des Jagdausübungsrechts dar. Solche Naturschutzmaßnahmen lösen keine Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche aus.

Der Weißstorch ist eine streng geschützte europäische Vogelart. Dies hat zur Folge, dass das ­Störungsverbot des § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) gilt. Hiernach ist es verboten, den Weißstorch während der...