Spaziergang über die Wiese?

Leserfrage: Darf ich mit dem angeleinten Hund über meine verpachtete Wiese gehen? Wie ist die Rechtslage?

Wochenblatt-Leser Justus M. in T. fragt: Ich habe meine Acker- und Grünlandflächen verpachtet. Als ich kürzlich mit unserem angeleinten Hund über eine der Wiesen ging, sprach mich der Jagdpächter an und meinte, ich könne dort nicht spazieren gehen. Wie ist die Rechtslage?

Jürgen Thies, Rechtsanwalt, LJV NRW, antwortet: Ein Recht für jedermann, die freie Landschaft zu Erholungszwecken zu betreten, ergibt sich aus dem Zusammenspiel zivilrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Gesetze. Das allgemeine Prinzip enthält § 59 I Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Danach ist das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung allen gestattet. Die in diesem Grundsatz vorgesehene Beschränkung der allgemeinen Betretungserlaubnis auf ungenutzte Grundflächen wird in § 57 I Landesnaturschutzgesetz NRW wiederholt: „In der freien Landschaft ist das Betreten der privaten Wege und Pfade, der Wirtschaftswege ­sowie der Feldraine, Böschungen, Öd- und Brachflächen (gemäß § 11 II LNatSchG NW Flächen, deren landwirtschaftliche Bewirtschaftung aufgegeben ist oder die länger als drei Jahre nicht genutzt sind) und anderer landwirtschaftlich...