Sind Messer richtig aufbewahrt?

Als Jäger habe ich einige handgefertigte Messer geschenkt bekommen, die in einer Holzschatulle auf dem Kaminsims im Wohnzimmer stehen. Nebenan befindet sich in der Küche ein Messerblock. Die darin steckenden Messer haben eine längere Klinge als die Messer auf dem Kaminsims. Darf ich alle diese Messer so unverschlossen in meiner Wohnung stehen lassen?

Die Aufbewahrungsvorschriften für erlaubnisfreie und erlaubnispflichtige Waffen sind in § 36 Waffengesetz (WaffG) in Verbindung mit § 13 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) geregelt. Maßgeblich für die Aufbewahrung Ihrer Messer ist die Frage, ob diese als Waffen gelten. Die Definition dazu findet sich in § 1 Abs. 2 Waffengesetz. Hier heißt es:

„Waffen sind

1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und

2. tragbare Gegenstände,

a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen...