Schutzzaun gegen Wildschäden

Ich bin Mitglied in einer Jagdgenossenschaft. Laut Vertrag muss der Jagdpächter für alle entstehenden Wildschäden aufkommen. Um meinen Kartoffelacker zu schützen, möchte ich ihn einzäunen. Muss der Jagdpächter sich an den Kosten für Zaunpfähle, Weidedraht und Stromgerät beteiligen? Hat er dafür zu sorgen, dass der Zaun frei von Unkraut bleibt?

Hat der Jagdpächter im Jagdpachtvertrag die gesetzliche Wildschadenhaftung übernommen, muss er entstandene Wildschäden, sofern diese von Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen verursacht worden sind, ersetzen.

Zwar ist der Jagdpächter im Rahmen seiner gesetzlichen Hegeverpflichtung auch zur Verhütung von Wildschäden verpflichtet. Daraus lässt sich allerdings nicht die Pflicht ableiten, die Materialkosten für Zäune zum Schutz landwirtschaftlicher Kulturen übernehmen zu müssen.

Auch für die Freihaltung von...