Schrote prasseln auf Photovoltaikanlage

Während einer Treibjagd wurde in Hofnähe ein auffliegender Fasan beschossen. Die Schrote prasselten daraufhin auf ein Dach bzw. auf die darauf befindliche Photovoltaikanlage. Da mehrere Jäger geschossen haben, ist keine Einzelperson zu benennen. Wer kann im Schadensfall haftbar gemacht werden? Muss auch für die Begutachtung des Daches bezahlt werden?

Ein Schadenersatzanspruch kann nur geltend gemacht werden, wenn tatsächlich ein Schaden eingetreten ist. Haftbar gemacht werden können in diesem Fall alle Schützen, die in Hofnähe auf den auffliegenden Fasan geschossen haben. Die Schadenersatzpflicht ergibt sich aus § 830 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Ob darüber hinaus auch der Jagdleiter wegen fehlerhafter Organisation und Durchführung der Treibjagd zum Schadenersatz herangezogen werden kann, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Bei Schäden an der Gebäudesubstanz – nicht an einer Photovoltaikanlage, die nur einen Scheinbestandteil des Grundstücks darstellt – kommt eine Haftung des Jagdausübungsberechtigten wegen eines sogenannten Jagdschadens...