Rückverfolgbarkeit von Wildbret

Ich habe zusammen mit drei Bekannten ein Jagdrevier in Mecklenburg-Vorpommern gepachtet. Einen Teil des erlegten Wildes vermarkten wir dort über einen Wildhändler, einen Teil nehmen wir mit und verkaufen ihn hier an Freunde und Bekannte bzw. verbrauchen ihn selbst. Was ändert sich für uns, wenn ab dem 1. Juli die neue Verordnung zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln in Kraft tritt?

Ab dem 1. Juli 2012 gilt eine neue Durchführungsverordnung der EU zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln. Damit soll sichergestellt werden, dass die Herkunft eines Lebensmittels generell bis zum Erzeuger nachvollziehbar ist. Davon sind auch Jäger betroffen. Nämlich dann, wenn sie Wild an Lebensmittelunternehmer, zum Beispiel Gastwirte, Metzger und Wildhändler abgeben. Bei der Abgabe direkt an den Endverbraucher gilt die Verordnung nicht. Sie gilt auch nicht für Landwirte und Jäger, die ein Hofrestaurant betreiben und darin Wildgerichte aus eigener Jagd anbieten.

Folgende Informationen sind künftig verpflichtend:

  • Name und Anschrift des Versenders und des Empfängers sowie des Eigentümers, sofern dieser nicht mit Empfänger oder Versender identisch ist,
  • eine Beschreibung des Lebensmittels, dabei genügt die Angabe der Wildart,
  • die Menge, bei ganzen Stücken genügt die Zahl der Stücke,...