Rinder erschossen: Wer haftet?

Zwei Rinder waren beim Umtrieb von der Weide ausgebüxt. Sie hatten eine Straße überquert und befanden sich 300 m von der Autobahn. Die Polizei fragte meinen Vater und mich, ob wir die Tiere mit unseren Jagdgewehren erlegen könnten. Der Jagdpächter war verhindert. Wir holten die Waffen und erlegten die Rinder mit Kopfschüssen. Wer aber haftet, wenn bei einer solchen Aktion etwas schiefgeht?

Wird ein Jagdscheininhaber von der Polizei angewiesen, ein ausgebrochenes Rind, welches auf die Autobahn zu rennen droht, zu erschießen, so handelt es sich um eine "Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen". Dabei bedient sich die Behörde sozusagen der Fähigkeiten des Jägers. Der Anordnung der Polizei ist in Fällen eines polizeilichen Notstandes grundsätzlich Folge zu leisten.

Hilfreich kann es jedoch sein, bei einer mündlichen Anordnung einen Zeugen...