Reicht Tagesjagdschein nicht aus?

Die Polizei fordert mich turnusmäßig alle drei Jahre auf, einen gültigen Jagdschein vorzulegen, um meine Berechtigung, Waffen zu haben, aufrechtzuerhalten. Bislang reichte dafür ein Tagesjagdschein aus. Nun soll ich mindestens einen Jahresjagdschein vorlegen. Ich bin seit 1993 Jagdscheininhaber, habe aber kein Revier. Ist die Forderung der Aufsichtsbehörde gerechtfertigt?

Um das Bedürfnis zum Waffenerwerb und -besitz nachzuweisen, müssen Jäger laut Waffengesetz (§ 13 Abs. 1) Inhaber eines gültigen Jagdscheines sein. Hierzu zählt der Tagesjagdschein genauso wie der Jahresjagdschein. Dies wird sowohl in der einschlägigen Kommentarliteratur als auch in der Allgemeinen...