Rehwild wird rigoros „abgeknallt“

Gilt auch für die Jagdverpachtung, dass die Pachtsache so zurückzugeben ist, wie sie bei Pachtantritt übernommen wurde? Unser Jagdpächter hat das Revier mit einem guten Schalenwildbestand, insbesondere Rehwild, übernommen. Durch sein rigoroses „Abknallen“ ist der Bestand nun so gut wie ausgerottet. Kann man ihn dafür haftbar machen?

Eine dem Landpachtrecht ähnliche Bestimmung, nach der der Pächter bei Pachtende das Pachtobjekt so zurückzugeben hat, wie er es übernommen hat, gibt es bei der Jagdpacht nicht. Pacht­objekt bei der Jagdpacht ist weder ein Grundstück noch eine Sache, sondern allein das Jagdausübungsrecht in einem Jagdbezirk.

Genauso wenig wie der Verpächter eines Jagdausübungsrechts für die Ergiebigkeit der Jagd oder einen ganz bestimmten Wildbestand haftet (sofern dies nicht ausdrücklich im Vertrag zugesichert wurde), haftet auch ein Jagdpächter nicht dafür, dass bei Pachtende noch ein bestimmter Wildbestand im Revier vorhanden ist.

Allerdings ist ein Jagdpächter verpflichtet, das ihm übertragene...