Pächter zur Versammlung einladen?

Traditionell laden wir unsere Jagdpächter zur Genossenschaftsversammlung ein. Ich bin neu im Vorstand und frage mich: Besteht hierzu eine Pflicht?

Fast ausnahmslos ist in den Satzungen der Jagdgenossenschaften in NRW geregelt, dass deren Versammlungen öffentlich sind. Dies bedeutet, dass auch ein Jagdpächter anwesend sein darf. Er hat allerdings kein Rederecht in der Genossenschaftsversammlung, da das...