Ohne Versammlung

In unserer Jagdgenossenschaft hat seit vier Jahren keine Versammlung stattgefunden. Laut Satzung sollte dies zumindest alle zwei Jahre der Fall sein. Muss die Untere Jagdbehörde einschreiten?

In den Satzungen der Jagdgenossenschaften ist grundsätzlich geregelt, in welchem zeitlichen Abstand spätestens eine Genossenschaftsversammlung durchgeführt werden muss.

Der Großteil der Jagdgenossenschaften hat in seiner Satzung eine Regelung aufgenommen, wonach die Genossenschaftsversammlung wenigstens einmal im Jahr durchzuführen ist. In den Satzungen kann hiervon aber abgewichen werden, sodass die Genossenschaftsversammlung dann in größeren Abständen durchgeführt werden darf.

In einem mittlerweile bereits wieder aufgehobenen Erlass hatte das...