Ohne Jagdschein keine Jagdwaffen?

Ich bin Jäger, habe zurzeit jedoch keine Jagdmöglichkeit und möchte daher in den nächsten ein bis zwei Jahren keinen Jagdschein lösen. Jetzt wurde mir gesagt, dass ich ohne Besitz eines gültigen Jagdscheines meine Waffen nicht behalten dürfe. Da es sich um Erbstücke und teilweise wertvolle Waffen handelt, möchte ich die Waffen natürlich behalten. Ist das auch ohne gelösten Jagdschein möglich?

Als Besitzer eines gelösten gültigen Jahresjagdscheins können Sie zwei Kurzwaffen, unbegrenzt Langwaffen und jagdlich geeignete Langwaffenmunition erwerben. Die erworbenen Waffen werden innerhalb von zwei Wochen in die Waffenbesitzkarte (WBK) übertragen. Diese stellt dann Ihre Besitzberechtigung dar, das heißt, auch ohne gelösten Jahresjagdschein besitzen Sie eine waffenrechtliche Erlaubnis und der weitere Besitz ist legal.

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