Neuer Waffenschrank erforderlich?

Nach bestandener Jägerprüfung habe ich mir 2014 einen Waffenschrank Sicherheitsstufe A gekauft. Nun habe ich meine erste eigene Waffe erworben. Bei der Anmeldung teilte mir die Kreispolizeibehörde mit, dass ein neuer Waffenschrank mit aktuellen Sicherheitsstandards nötig sei. Mein Waffenschrank habe keinen Bestandsschutz, weil ich keine eigene Waffe und somit auch keine eigene Waffenbesitzkarte vor Änderung des Gesetzes im Jahr 2017 hatte. Stimmt das?

Die Forderung der Waffenbehörde an Sie, zur Erteilung von Waffenbesitzkarten für die jüngst erworbenen Flinten zuerst deren Unterbringung in einem Waffenschrank des Widerstandsgrades 0 oder 1 nach DIN/EN 1143-1 nachzuweisen, ist berechtigt.

Mit der am 6. Juli 2017 in Kraft getretenen Änderung unter anderem der §§ 36 Waffengesetz und 13 ­Allgemeine Waffengesetz-Verordnung dürfen Schusswaffen und Munition, deren Erwerb und Besitz erlaubnispflichtig ist, grundsätzlich nur noch in Waffenschränken mit mindestens...