Neue Jagdpächter – neuer Pachtvertrag?

2006 wurden unsere Jagdbezirke für neun Jahre neu verpachtet. Aus Altersgründen haben zwei Jagdpächter zum 31. März 2011 gekündigt, jedoch geeignete Nachfolger vorgeschlagen. Die Jagdgenossenschaft hat einstimmig zugestimmt. Ein weiterer Pächter kündigte wegen zu hoher Schwarzwildschäden und schlug ebenfalls einen Nachfolger vor. Auch hier stimmte die Versammlung zu. Die Untere Jagdbehörde beanstandet allerdings den Pächterwechsel und verlangt einen neuen, über neun Jahre laufenden Pachtvertrag. Ist das rechtens?

Die Untere Jagdbehörde kann nach § 12 Bundesjagdgesetz (BJagdG) einen Jagdpachtvertrag beanstanden, wenn die Vorschriften über die Pachtdauer nicht beachtet werden. Die wesentliche Vorschrift lautet, dass die Mindestpachtdauer neun Jahre betragen soll. Allerdings kann ein laufender Jagdpachtvertrag auch auf kürzere Zeit verlängert werden.

Wird allerdings nicht nur der bestehende Pachtvertrag verlängert, sondern zusätzlich auch noch der Vertragsinhalt geändert, stellt sich die Frage, ob es sich noch um den bestehenden ursprünglichen Pachtvertrag handelt. Vielmehr kann bereits ein neuer Pachtvertrag vorliegen.

Bei Vertragsänderungen im geringeren...