Neue Jagdbezirke nach Flurbereinigung

Im Rahmen der Flurbereinigung sind aus unserer bisherigen Genossenschaftsjagd drei Eigenjagdbezirke und eine kleine Genossenschaftsjagd entstanden. Von mir befinden sich nun 11 ha in einer Enklave, von meinem Nachbarn 10 ha. Mein Widerspruch wurde abgelehnt. Und auch dem Vorschlag, wie eine Änderung aussehen könnte, damit unsere Flächen in der Genossenschaftsjagd liegen, wurde widersprochen. Steht mir nicht eine Entschädigung zu, weil ich jetzt kein Stimmrecht mehr habe? Müssen wir das wirklich alles so dulden? Wo kann man sich beraten lassen?

Fremde Grundstücksflächen, die innerhalb eines Eigenjagdbezirkes liegen und über keinen Grundstücksanschluss zu einem weiteren Jagdbezirk verfügen, bilden sogenannte Enklaven. Diese werden durch Angliederungsverfügung dem die Fläche umgebenden Jagdbezirk zugeordnet. Nur im seltenen Ausnahmefall bilden solche Flächen ihrerseits einen Eigenjagdbezirk. Dies ist der Fall, wenn die Fläche so groß ist, dass sie die gesetzliche Mindestgröße für einen Eigenjagdbezirk erreicht, also über zumindest 75 ha verfügt.

Mit der Bestandskraft der Angliederungsverfügung scheidet der Jagdgenosse mit dieser Fläche aus der...