Muss Jagdpächter Mufflons erlegen?

In unserem gemeinschaftlichen Jagdbezirk hat sich ein größerer Muffelwildbestand angesiedelt. Zumindest ein Teil der Tiere stammt aus einem Gehege des Jagdpächters und wurde von ihm freigelassen. Die Tiere verursachen zunehmend Verbissschäden. Da die Mufflons in unserer Gegend keine heimische Wildart sind, hat unsere Jagdgenossenschaft beschlossen, dass der Jagdpächter die Mufflons erlegen soll. Ist der Jagdpächter verpflichtet, dieser Aufforderung nachzukommen und muss die Untere Jagdbehörde für die Umsetzung des Beschlusses sorgen?

Ein Beschluss der Jagdgenossenschaft allein reicht nicht aus, um den Jagdpächter zur Erlegung des Muffelwildes zu verpflichten. Zudem gibt Ihre Anfrage Grund zu der Annahme, dass bereits das seinerzeitige Freisetzen dieser Wildart nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen hat.

Der Bundesgesetzgeber hat bestimmt, dass das Aussetzen fremder und weiterer Tierarten durch die Länder beschränkt oder verboten werden kann. Nordrhein-Westfalen hat im Landesjagdgesetz insofern den Vorbehalt formuliert, dass das Aussetzen fremder Tierarten und von Schalenwild in der freien Wildbahn nur mit schriftlicher Genehmigung der Obersten Jagdbehörde zulässig ist. Auch das Aussetzen weiterer Tierarten in der freien...