Muss ich eine Kirrstelle dulden?

In meinem Wald findet durch einen zu hohen Wildbestand praktisch keine Naturverjüngung mehr statt. Eine durch den Jagdpächter angelegte Kirrstelle lockt noch mehr Wild an, als ohnehin schon vorhanden ist. Kann ich dem Jagdpächter daher das Kirren untersagen?

Das sogenannte Ankirren von Schalenwild, also das Anlocken mit Futter, um es zu bejagen, ist in NRW nur für Schwarzwild erlaubt. Als Kirrmaterial dürfen nur Getreide und Mais verwendet werden, wobei die Kirrmenge auf maximal 0,5 l/Tag beschränkt ist. Das Kirrmaterial muss dabei so in die Erde eingebracht oder mit bodenständigem Material abgedeckt werden, dass anderes Schalenwild nicht darangelangen kann. Die Anzahl und die Standorte der Kirrstellen müssen der Unteren...