Mit Drohne gegen die Wildschweine?

Ich möchte eine Drohne mit Kamera einsetzen, um festzustellen, wann sich Wildschweine auf meinen Flächen befinden. Der Jagdpächter könnte dann gezielter etwa eine Drückjagd durchführen. Darf mir eine Behörde das Überfliegen und Filmen der von mir bewirtschafteten Flächen verbieten? Darf ich die Aufnahmen ins Internet einstellen?

Es könnten luftverkehrsrechtliche Beschränkungen beim Einsatz einer mit einer Filmkamera ausgestatteten Drohne gelten. Auskünfte dazu erteilt die zu­ständige Bezirksregierung. Weitere Beschränkungen könnten sich aus Gründen des Datenschutzes oder aus anderen Gründen der öffentlichen Sicherheit, etwa wegen der Nähe zu Straßen, Flugplätzen oder militärischen Anlagen, ergeben. Erkundigen Sie sich beim Ordnungsamt Ihrer Ge­meinde.

Aus jagdlichen Gründen ist gegen ein gelegentliches Überfliegen landwirtschaftlich genutzter...