Die Jagdausübungsberechtigten müssen die jährliche Streckenliste (= Streckenmeldung) bis zum 15. April bei der Unteren Jagdbehörde abgeben. In die monatliche Streckenliste, die im Revier verbleibt, sind die einzelnen Abschüsse einzutragen.
Zur Definition von alten und mehrjährigen Rehböcken: Die Anlage 1 zu § 21 der Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz NRW enthält die Klasseneinteilung für das Schalenwild. Bei männlichem Rehwild wird unterschieden zwischen Bockkitzen, Jährlingen, mehrjährigen Böcken, das heißt zwei- bis dreijährigen Böcken, und alten Böcken, das heißt vierjährig und älter. Jedoch hat sich in die Anlage 1 ein Druckfehler eingeschlichen. Fälschlicherweise ist dort für mehrjährige Böcke die Altersspanne „2–4 Jahre“ genannt.