Mehrheit bei Stimmen und Fläche?

Bei unserer Jagdgenossenschaftsversammlung wurde ein neuer Vorstand gewählt, allerdings nur mit der Mehrheit der anwesenden Stimmen. Nachdem die Untere Jagdbehörde davon Kenntnis erhalten hatte, erklärte sie die Wahl als ungültig und forderte Neuwahlen. Wie oft müsste bzw. dürfte bei einer Pattsituation gewählt werden?

Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen nach § 9 Absatz 3 Bundesjagdgesetz (BJG) sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.

Dies ist aus Gründen des Minderheitenschutzes als zwingendes Recht ausgestaltet worden. Deshalb ist es auch...