Marder fangen?

Ich habe ein Jagdrevier gepachtet, in der eine Siedlung liegt. Jetzt bat mich ein Anwohner, eine Falle für einen Marder in seiner Scheune aufzustellen. Darf ich das nach dem neuen Jagdgesetz noch?

Nach Ihren Ausführungen befindet sich die Scheune in einem befriedeten Bezirk, in dem die Jagd ruht.
Soll zum Fang eines Steinmarders in der Scheune eine Lebendfangfalle aufgestellt werden, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis zur beschränkten Jagdausübung. Die Untere Jagdbehörde kann nach dem Landesjagdgesetz in befriedeten Bezirken Grundstückseigentümern und Nutzungsberechtigten sowie deren Beauftragten eine beschränkte Ausübung der Jagd im Allgemeinen oder im Einzelfall gestatten. Natürlich sind die Jagd- und Schonzeiten zu beachten....