Lässt sich das Jagdrevier teilen?

Leserfrage: Wann lässt sich ein Jagdbezirk in zwei Reviere teilen?

Wochenblatt-Leser Matthias B. in G. ist Mitglied in einem genossenschaftlichen Jagdbezirk von ca. 540 ha bejagbarer Fläche. Der aktueller Pächter wohnt weit weg und die Wildverbiss- und Fegeschäden sowie der Wildbesatz sind hoch. Die Pacht endet am 31. März 2024. Es wäre ihm lieb, das Revier zu teilen. Welche Voraussetzungen müssten erfüllt sein? In Kürze findet die ordnungsgemäße Mitgliederversammlung statt. Muss dieser Punkt dann schon von den Mitgliedern abgestimmt werden? Oder ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung erforderlich?

Jürgen Reh, Rechtsanwalt, Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Westfalen-Lippe e.V. (VJE), nimmt Stellung: Eine Jagdgenossenschaft kann ihren Jagdbezirk bei der Verpachtung in mehrere Reviere aufteilen. Man spricht in diesem Fall auch von ­sogenannten Jagdbögen. Diese können an...