Kostenverteilung für den Wildschadenschätzer

Leserfrage: Bei einem Ortstermin zur Wildschadenbegutachtung war ein Wildschadenschätzer zugegen. Nun hat uns die Stadt dessen Kosten von 390 € in Rechnung gestellt. Ist das rechtens?

Wochenblatt-Leserin Friederike N. fragt: Bei einem Ortstermin zur Wildschadenbegutachtung war ein Wildschadenschätzer zugegen. Nun hat uns die Stadt dessen Kosten von 390 € in Rechnung gestellt. Ist das rechtens? Ich bin der Überzeugung, dass diese Kosten der Schadensverursacher zu tragen hat.

Jürgen Reh, Rechtsanwalt, VJE, antwortet: Stellt ein Wildschadenschätzer im Vorverfahren einen Wildschaden fest, bedeutet das nicht zugleich, dass der Ersatzpflichtige die Kosten des Verfahrens unter Einschluss der Kosten des Wildschadenschätzers zu bezahlen hat. Entweder wird bei einer gütlichen Einigung über den zu ersetzenden Wildschaden die Kostenverteilung ebenfalls zum Gegenstand der...