Kompensation für Windkraftanlagen?

Drei Jahre nach Abschluss des Jagdpachtvertrages hat die Gemeinde den Flächennutzungsplan geändert. In der Folge wurden sechs Windkraftanlagen fertiggestellt, weitere sollen folgen. Durch die Gefahr des Eiswurfes wird der Aufenthalt im Bereich der Anlagen ab 4 °C jedoch zum Lotteriespiel. Habe ich als Jagdpächter Anspruch auf Kompensation?

Eiswurf von Windkraftanlagen rechtfertigt grundsätzlich keinen Unterlassungsanspruch des Jagdpächters. Denn der Betrieb baurechtlich genehmigter Windkraftanlagen erfolgt als gesetzlich zulässige Grundstücksnutzung, solange der Betreiber in Bezug auf die Eiswurfgefahr etwaige genehmigungsrechtliche Vorgaben einhält.

Ein etwaiger Anspruch auf Jagdpachtminderung kann nur bestehen, wenn eine wesentliche Beeinträchtigung des Jagdausübungsrechts vorliegt. Dies muss im Einzelfall anhand der konkreten Umstände analysiert werden. Hierbei gilt es insbesondere, die Gesamtgröße des Reviers im Verhältnis zur betroffenen Fläche zu betrachten. Weiterhin kommt es darauf an, an wie vielen Tagen überhaupt ein entsprechendes Risiko besteht. Ebenso wird zu prüfen sein, ob der Schwerpunkt des Abschusses im Revier überhaupt in die entsprechende...