Keine Mehrheit für Jagdpächter

Der Jagdpachtvertrag, den unsere Jagdgenossenschaft (JG) mit dem bisherigen Jagdpächter abgeschlossen hatte, endet am 31. März 2011. Für die Neuverpachtung gibt es zwar Interessenten. Bei den bislang stattgefundenen JG-Versammlungen erhielt jedoch keiner der Kandidaten die erforderliche Flächen- und Stimmenmehrheit. Nun will der Jagdvorsteher die ganze Angelegenheit der Unteren Jagdbehörde übergeben. Kann seitens der Jagdgenossen beantragt werden, dass erneut eine Wahl durchgeführt wird? Welche Voraussetzungen müssten dafür erfüllt sein? Und was passiert, wenn bis zum 1. April kein neuer Jagdpächter feststeht?

Die Beschlussfassung in einer Jagdgenossenschaftsversammlung setzt eine qualifizierte Mehrheit voraus. Ein Beschluss ist dann zustande gekommen, wenn eine Mehrheit der anwesenden Jagdgenossen für den Beschlussinhalt stimmt und zudem diese Mehrheit auch über die Mehrheit der Grundfläche der anwesenden Jagdgenossenschaftsmitglieder verfügt. Die Flächenmehrheit soll gewährleisten, dass nicht eine größere Anzahl von Klein- oder sogar Kleinst­eigentümern allein aufgrund ihrer Kopfzahl die Geschicke der Jagdgenossenschaft bestimmt.

Auch wenn dies in der Praxis selten vorkommt, kann das im Einzelfall dazu führen, dass Verpachtungsbeschlüsse an der Verfehlung der Flächenmehrheit scheitern, obgleich die Mehrheit der anwesenden Jagdgenossen die Verpachtung möchte. In solchen Fällen muss der Wahlvorgang wiederholt werden. Unter Umständen müssen Wahlvorgänge in entsprechenden zeitlichen Abständen mehrfach wiederholt werden, bis am...